- Das Jahr 2013
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Programm 2013
Januar
Montag, 7.Januar: Aktzeichnen mit Modell und Anleitung mehr lesen
Samstag, 12. Januar: – Schwarze Romantik von Goya bis Max Ernst; Große Sonderausstellung Frankfurter Städel-Museum, Kluges Reisen
Sonntag, 13. Januar: 12.30 Uhr: Im Farbenrausch. Munch, Matisse und die Expressionisten, Museum Folkwang, Essen
Montag, 21. Januar: Aktzeichnen mit Modell mehr lesen
Montag, 21. Januar: Jazz-Session im Los Locos
Sonntag, 27. Januar: 14.00 Uhr Peter Paul Rubens: Führung im von der Heydt-Museum in Wuppertal
Februar
Montag, 4. Februar: Aktzeichnen mit Modell und Anleitung mehr lesen
Mittwoch, 13. Februar: „Aschermittwoch!“ Eine Karnevals-Hasser-Lesung!! mehr lesen
Sonntag, 17. Februar: Exkursion zu den Wildgänsen am Niederrhein – Fotoworkshop Naturfotografie, Kluges Reisen mehr lesenSonntag, 17. Februar: Die dunkle Seite Gerresheims – Klaus Grabenhorst liest mehr lesen
Montag, 18. Februar: Aktzeichnen mit Modell mehr lesen
Montag, 18. Februar: Jazz-Session im Los Locos mehr lesen
Freitag, 22. Februar: Eine musikalische Lesung mit Samir Kandil mehr lesen
März
Montag, 4. März: Aktzeichnen mit Modell und Anleitung mehr lesen
Freitag, 08. März: GIFT & GALLE Krimidinner zum zuhören mehr lesen
Sonntag, 10. März: Die dunkle Seite Gerresheims – Annegret Koerdt liest aus ihrem neuen Krimi mehr lesen
Montag, 11. März: Frottage „Auf den Spuren von Max Ernst“ mehr lesen
Montag, 18. März: Aktzeichnen mit Modell mehr lesen
Montag, 18. März: Jazz-Session im Los Locos mehr lesen
April
Samstag, 6. April: 15.00 Uhr: Frühjahrswanderung mit Peter Schulenberg. Spaziergang durch die Jahrtausende: Kulturlandschaft im Düsseltal zwischen Vennhausen und Erkrath mehr lesen
Montag, 8. April: Kreativer Montag: Collage „auf den Spuren von Max Ernst“ mehr lesen
Freitag, 12. April: 20.00 Uhr: Führung durch die Schatzkammer St. Margareta mit Fr. Dr. Johlen-Budnik
Montag, 15. April: Aktzeichnen mit Modell mehr lesen
Montag, 15. April: Jazz-Session im Los Locos mehr lesen
Donnerstag, 25. April: Die königlichen Gewächshäuser in Brüssel, Kluges Reisen mehr lesen
Mai
Montag, 6. Mai: Aktzeichnen mit Modell und Anleitung mehr lesen
Mittwoch, 8. Mai: Jahreshauptversammlung mehr lesen
Montag, 13. Mai: Die Perspektive in der Zeichnung mehr lesen
Samstag, 18. Mai 2013: Rundgang und Vortrag: Der Unterbacher See mit Herrn von Rappart
Montag, 20. Mai 2013: Jazz-Session im Los Locos mehr lesen
Juni
Montag, 3. Juni: Aktzeichnen mit Modell und Anleitung mehr lesen
Sonntag, 9. Juni: Jazz im Brunnengarten mehr lesen
Montag, 10. Juni: Kreativer Montag: “ Die Radierung“, Anfertigung einer Druckplatte und eine kleine Einführung in die Technik des Tiefdrucks mehr lesen
Montag, 17. Juni: Aktzeichnen mit Modell mehr lesen
Montag, 17. Juni : Jazz-Session im Los Locos mehr lesen
Samstag, 22. Juni: Christo-Big-Air-Package- Besuch der größten Skulptur der Welt – Gasometer Oberhausen, Kluges Reisen mehr lesen
Juli
Montag, 1. Juli: Aktzeichnen mit Modell und Anleitung mehr lesen
Samstag, 6. Juli, 15.00 Uhr: Gerresheim für Neubürger. Führung mit Peter Schulenberg mehr lesen
Montag, 8. Juli: Kreativer Montag: „Die Radierung“, Druck der bereits angefertigten Druckplatte mehr lesen
9. bis 11. Juli: Berlin – Pergamonmuseum „Uruk – die sumerische Metropole“ mehr lesen
Montag, 15. Juli: Aktzeichnen mit Modell mehr lesen
Montag, 15. Juli 2013: Jazz-Session im Los Locos mehr lesen
Samstag, 27. Juli: Westerwaldsteig: Auf verschlungenen Pfaden durch die Mettelshahner Schweiz zur Lahrer Herrlichkeit, Kluges Reisen mehr lesen
August
Samstag, 10. August: Keltenwelt – Eine Zeitreise in die Vergangenheit, Kluges Reisen
Mittwoch, 21. August: Die Wassergärten von Annevoie, Kluges ReisenSeptember
01.- 04.09. 2013: Gartenreich Wörlitz; Besuch der historischen Gartenanlagen (UNESCO) in Wörlitz und Dessau; Kluges Reisen mehr lesen
8.09.2013: Tag des offenen Denkmals: „Jenseits des Guten und Schönen – Das unbequeme Denkmal“ mehr lesen
11.09.2013: Die Stadt der verwandelten Kirchen – Maastricht, Kluges Reisen mehr lesen
16.09.2013: Jazz-Session im Los Locos mehr lesen
21.09.2013: Rheinsteig – Wanderung durch die historische Weinbaulandschaft zum Schloss Vollrads und zum Kloster Eberbach, Kluges Reisen mehr lesen
Donnerstag, 12. September 2013: Themenabend mit Pfarrer Fengler i.R. Noah und die große Flut – Die Welt der Sagen besser verstehen mehr lesen
Oktober
Samstag, 12. Oktober: Herbstwanderung durch das nördliche Rotthäuser Bachtal mehr lesen
Donnerstag, 17. Oktober 2013: Vortrag: Bezirksvertretung, was ist das? Veranstaltung fällt aus!
Montag, 21. Oktober 2013: Jazz Session im Los Locos mehr lesen
27. Oktober 2013: Okko Herlyn liest aus seinem Buch: „MÖRDERISCH HEIMATLICH“ Vom Niederrhein und anderen Realsatiren mehr lesen
November
13. November 2013: der schwarzhumorige Krimiautor Stefan Melneczuk liest im Theater Otto Zwo für „Die Lesebande“ mehr lesen
15. November 2013: Autorenlesung! Jörg Marenski liest aus Band 5 seiner Düssel-Krimis: „Rheinpänz“ mehr lesen
15. November 2013: Klavierabend: Franz-Josef Birk spielt mehr lesen
16. November 2013: Beuys im Doppelpack – Besuch der Beuys Ausstellungen im Schloss Moyland und im Museum Kurhaus Kleve, Kluges Reisen mehr lesen
18. November 2013: Jazz Session im Los Locos mehr lesen
24. November 2013: Mord im Bogarts, die dunkle Seite Gerresheims mehr lesen
Dezember
8. Dezember 2013: „Heiligabend mit Cher“
Romantische und makabere Weihnachtsgeschichten mit
„Zart und Bitter“ (Stephan Peters und Deborah Haarmeier) mehr lesen
14. Dezember 2013: Schlossweihnacht Schloss Dyck, Ein außergewöhnlicher Vorweihnachtsausflug mit besonderem Ambiente, Kluges Reisen. mehr lesen16. Dezember 2013: Jazz Session im Los Locos mehr lesen
- Satzung, gültig bis 2014, bis 31.7.2014
- Satzung
Die Satzung im Wortlaut:
§1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Kulturkreis Gerresheim, Grafenberg und Hubbelrath e.V.“. Er hat seinen Sitz in Düsseldorf-Gerresheim und ist in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingetragen.§2 Zweck
Der Verein hat die Aufgabe, musisch-kulturelle Arbeit in Gerresheim, Grafenberg und Hubbelrath zu fördern und zu pflegen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung und Veranstaltung von Ausstellungen bildender Kunst, Konzerten, Theater, Lesungen, Pflege von Musik und Chorgesang, Mundart- und Heimatdichtung sowie der kulturell gestalteten Umwelt.§3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Seine Zwecke sind nicht auf die Erzielung eines Gewinns abgestellt. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.§4 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.§5 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Vereins können natürliche Personen und Vereinigungen (auch juristische Personen) werden, die an der Entwicklung des Kulturkreises Interesse haben.
(2) Die Mitgliedschaft wird schriftlich beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Lehnt der Vorstand den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen die Berufung an die nächste ordentliche Mitgliederversammlung zu.
(3) Mitglieder, die sich hervorragende Verdienste um den Verein oder die Zwecke des Vereins erworben haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ehrenmitglieder sind wahlberechtigt und wählbar.§6 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet bei natürlichen Personen durch den Tod, bei rechtsfähigen Vereinigungen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, bei nichtrechtsfähigen Vereinigungen durch Auflösung, durch Austritt, durch Ausschluss.
(2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer vierteljährigen Kündigungsfrist zum Schluss des Kalenderjahres.
(3) Ein Mitglied kann, wenn es schwer gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, mit sofortiger Wirkung durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Vor Beschlussfassung ist das betreffende Mitglied unter Einräumung einer Frist von einem Monat zu hören. Der Ausschließungsbeschluss mit den Ausschlussgründen ist dem betreffenden Mitglied mittels eingeschriebenem Brief bekannt zu geben. Gegen den Beschluss steht dem Mitglied die Berufung an die ordentliche Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss binnen einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Ausschließungsbeschlusses eingelegt werden. Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung entscheidet endgültig; bis dahin ruht die Mitgliedschaft. Vor Entscheidung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat das Mitglied kein Recht auf Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung über die Wirksamkeit des Ausschließungsbeschlusses.
(4) Der Ausschluss kann auch vorgenommen werden, wenn ein Mitglied ein Jahr lang mit seinem Beitrag im Rückstand geblieben ist und nach Mahnung binnen zweier Monate seiner Beitragspflicht nicht nachkommt.§7 Mitgliedsbeitrag
Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, dessen Mindesthöhe durch die Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.§8 Organe
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.§9 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und hat das Recht, über alle Vereinsangelegenheiten zu beraten und zu beschließen. Ihr obliegt vor allem:
1. Die Festlegung des Arbeitsprogramms
2. Die Beschlussfassung über den Jahreshaushalt
3. Die Genehmigung des Jahresabschlusses
4. Die Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge
5. Die Wahl und Entlastung des Vorstands
6. Die Abwahl einzelner Vorstandsmitglieder
7. Jährlich die Wahl zweier Kassenprüfer
8. Die Beschlussfassung über Berufungen gegen Entscheidungen des Vorstandes nach § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 3
9. Die Änderung der Satzung
10. Die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Vereinsvermögens.§10 Vertretung in der Mitgliederversammlung
(1) Die Mitglieder, die natürliche Personen sind, vertreten sich in der Mitgliederversammlung selbst.
(2) Mitglieder, die Vereinigungen sind, delegieren je einen Vertreter in die Mitgliederversammlung.§11 Durchführung der Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung tritt zweimal im Jahr zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben zusammen. Sie muss mindestens 3 Wochen vorher schriftlich und unter Angabe der Tagesordnung durch den 1. Vorsitzenden einberufen werden. § 12 Abs. 2 gilt.
(2) Anträge zur Tagesordnung sind mindestens 2 Wochen vordem Versammlungstermin schriftlich bei dem Vorstand einzureichen.
(3) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies ein Fünftel der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Zweck und Gründen oder der Vorstand verlangt.
(4) Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist zur festgesetzten Zeit beschlussfähig.
(5) Die Mitgliederversammlung beschließt in den Angelegenheiten des § 9 Nr. 9 und 10 mit der Mehrheit von mindestens zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten. Im übrigen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.§12 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem ersten und zweiten Schriftführer, dem Kassenführer und dem Sachbearbeiter für Öffentlichkeitsarbeit.
(2) Der Verein wird im Sinne des §26 BGB durch den ersten Vorsitzenden vertreten. Im Verhinderungsfall treten die übrigen Vorstandsmitglieder in der in Absatz 1 genannten Reihenfolge an seine Stelle. Der Verhinderungsfall bedarf keines Nachweises. Zur Quittierung von Beiträgen genügt die Unterschrift des Kassenführers.
(3) Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Auf Antrag von mindestens 5 Stimmberechtigten ist die Wahl geheim vorzunehmen. Erreicht keiner der, Kandidaten für ein Vorstandsamt die Mehrheit der Stimmen, so ist im zweiten Wahlgang derjenige gewählt, der die meisten Stimmen erhält.
(4) Der Vorstand hat die Beschlüsse der Mitgliederversammlung auszuführen. Ihm obliegt die Erledigung der laufenden Geschäfte, soweit diese nicht kraft Satzung oder Beschluss der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Er fasst seine Beschlüsse mit Mehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
(5) Ausgaben des Vereins sind vom Vorstand vorher zu beschließen. In Eilfällen kann der erste Vorsitzende über einen Betrag von 150,- € verfügen. Diese Ausgabe muss vom Vorstand genehmigt werden.
(6) Vorstandssitzungen sind einzuberufen, wenn das lnteresse des Vereins es erfordert oder wenn zwei Vorstandsmitglieder die Einberufung unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich verlangen.§13 Beirat
(1) Der Vorstand beruft aus den Mitgliedern des Vereins einen Beirat, der die Organe des Vereins fachlich berät. Die Zahl seiner Mitglieder bestimmt der Vorstand, er beruft auch einzelne Beiratsmitglieder ab. Das Amt der Beiräte erlischt mit der Wahl eines neuen Vorstandes.
(2) Der Beirat soll zu den Sitzungen des Vorstandes eingeladen werden und hier beratend- also ohne Stimmrecht- tätig sein.§14 Niederschrift
Über jede Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung ist eine Niederschrift anzufertigen und vom Sitzungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen. Die Niederschrift ist dem betreffenden Gremium in der nächsten Versammlung oder Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.§15 Ehrenamtlichkeit der Vereinsämter
Sämtliche Vereinsämter werden ehrenamtlich verwaltet.§ 16 Auflösung des Vereins und Anfallsberechtigung
(1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer ausschließlich zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
(2) Diese Versammlung entscheidet gleichzeitig über die Verwendung des bei der Auflösung vorhandenen Vereinsvermögens. Sie ernennt zur Abwicklung der Geschäfte zwei Liquidatoren.
(3) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes darf das Vermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, nur für gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 2 verwendet werden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.§17 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle vereinsrechtlichen Angelegenheiten ist Düsseldorf.Düsseldorf, den 12.11.1981
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